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 AGBs von Marin Gebäudereinigung GmbH 

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Der Auftragnehmer übernimmt die Durchführung Reinigungsarbeiten (Leistungsverzeichnis, siehe Angebot). 

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Die Reinigungsarbeiten werden gemäß Leistungsverzeichnis durchgeführt. Der Auftragnehmer führt die ihm genannten oder besonders vereinbarten Arbeiten nur mit bestgeeigneten Reinigungs-, Konservierungs- und Pflegemitteln durch. Es sind nicht ätzende Reinigungs- und Pflegemittel zu verwenden, die eine Schädigung der behandelten Flächen und Einrichtungsgegenständen ausschließen. Die Mittel sind vom Auftragnehmer auf ihren Eingang zu überprüfen und müssen im Einklang mit den Vorschriften der Lieferer bzw. Herstellerfirma stehen und für die zu bearbeiteten Flächen geeignet sein. Der Auftraggeber ist berechtigt von den verwendeten Mitteln Proben zu verlangen und die Verwendung bestimmter Mittel zu verlangen oder zu untersagen. 

Die für seine schonende Behandlung erforderlichen Geräte und Maschinen sowie Hilfsgeräte liefert und stellt ebenso wie Reinigungs-, Konservierungs- und Pflegemittel der Auftragnehmer. 

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Der Auftragnehmer gewährleistet Einsatz von genügend Reinigungskräften, die für die Erfüllung der vertraglichen Aufgaben notwendig sind. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass die Reinigung nicht durch Krankheit, Urlaub oder sonstiger Ausfälle beeinträchtigt wird. Der Arbeitseinsatz und die personelle Überwachung der vom Auftragnehmer eingesetzten Aufsichtsperson wird vom Auftragnehmer überwacht. Diese haben im Rahmen des Reinigungsvertrages den Weisungen des Auftraggebers zu folgen. 

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Der Auftragnehmer hat festgestellte Mängel und Schäden in den Räumen an Einrichtungsgegenständen unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen und zwar unabhängig davon, ob die Schäden vom Reinigungspersonal oder von sonstigen Personen verursacht worden sind. 

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Kürzung und Ergänzung des Leistungsverzeichnisses behält sich der Auftraggeber vor, ohne dass hierdurch Ersatzansprüche gestellt werden. 

Sollte durch irgendwelche Umstände nicht zügig durchgearbeitet werden können, so werden evtl. anfallende Wartezeiten nicht gesondert Vergütet. 

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Der Auftagnehmer ist bei der Ausführung aller Arbeiten, für die Einhaltung der geltenden Sicherheitsbestimmungen verantwortlich. 

Hierzu gehören insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft und die Hausordnung so wie sonstige Richtlinien des Auftraggebers. Eine Unterweisung erfolgt durch den Beauftragten des Auftragnehmers. 

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Der Auftragnehmer wird nur gut vertrauenswürdiges Personal für die Durchführung der vertraglich geregelten Arbeiten einsetzten und sie verpflichten über alle Betriebsvorgänge innerhalb des Gebäudes des Auftraggebers, von denen sie Kenntnis erhalten, strengstes Stillschweigen zu bewahren. 

Es ist dem Reinigungspersonal untersagt, Einblicke in Schriftstücke, Hefte und so weiter zu nehmen. Auf Anforderung des Auftraggebers hat der Auftragnehmer die Personalien des Beschäftigten unverzüglich anzugeben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich und seine Mitarbeiter, sich der Hauskontrolle des Auftraggebers geltenden Bestimmungen bezüglich der Passkontrolle zu unterwerfen. Diese Kontrolle erfolgt jeweils wenn der Mitarbeiter des Auftragnehmers die Räume und andere Arbeitsplätze verlässt. 

Die Überwachung des Personals des Auftragnehmers wird durch eine vom Auftragnehmer gestellte Aufsichtsperson vorgenommen. Das Reinigungspersonal ist verpflichtet, alle im Reinigungsbereich gefunden Gegenstände dem Auftraggeber zu überbringen. Das Personal ist eingewiesen worden und aufgefordert worden den Sozialversicherungsausweis mit sich zu führen. 

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Für Personen-, Sach- und Bearbeitungsschäden, die im Zusammenhang mit der vertraglichen Tätigkeit des Auftragnehmers in den Räumlichkeiten des Auftraggebers entstehen, übernimmt der Auftragnehmer die volle Haftung, sofern der Schaden vom Auftragnehmer oder seiner Erfüllungshilfen schuldhaft verursacht wurde. 

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist nachzuweisen. Die Haftung wird begrenzt auf 1.000.000 € bei Personenschäden und 250.000 € bei Sach- und Vermögensschäden. Von einer Schadensersatzverpflichtung ist der Auftragnehmer nicht entbunden, wenn seine Haftpflichtversicherung aus Gründen die beim Auftragnehmer liegenden Versicherungsschutz verweigert. 

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Auf den Preis wird die gültige MwSt. gesondert aufgeschlagen. Bei nicht ordnungsgemäß oder unvollständig durchgeführten Arbeiten, die unverzüglich zu beanstanden sind, ist der Auftraggeber berechtigt, entsprechender Mindestleistung gerechtfertigte Abzüge vom Rechnungsbetrag vorzunehmen. 

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Bei einer wesentlichen Veränderung der Material-, Geräte und Maschinenpreisen kann vom Auftragnehmer nach Verhandlung eine Preiskorrektur zum Schluss des Jahres ausgehandelt werden. 

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Der am Monatsende erstellten Rechnungen mit dem 14-tätigen Zahlungsziel wird direkt auf dieses Konto überwiesen: 

Kreissparkasse Ludwigsburg 

BLZ DE 97 6045 0050 0002 0081 41 

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Der Vertrag kann binnen 4 Wochen gekündigt werden während einer 6monatigen Probezeit. Danach Verlängert sich der Vertrag automatisch auf ein Jahr und kann mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Jahresende beendet werden. Die Nichterfüllung der vereinbarten Leistungen oder Bedingungen, berechtigen beide Seiten zur Kündigung zum letzten Werktag des dem Kündigungstag folgenden Monats. 

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Änderungen und Ergänzungen der Reinigungsarbeiten bedürfen der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen des Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht 

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Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Ludwigsburg.